Das war passiert: Ein Motorradfahrer fuhr mit über 100 km/h über die Nordseeinsel Norderney. Erlaubt waren 50 km/h. Neben einen Bußgeld bekam der Raser ein dreimonatiges Fahrverbot aufgebrummt. Vor dem Amtsgericht (AG) Norden wehrte er sich dagegen und argumentierte, er sei deswegen so schnell gefahren, da er während eines Überholvorgangs Gas geben habe müssen, um nicht mit dem Gegenverkehr zu kollidieren.
Sowohl vor dem AG als vor dem Oberlandegericht (OLG) Oldenburg scheiterte der Inselraser krachend. Eine derart krasse Geschwindigkeitsüberschreitung sei bei einem angeblichen Überholvorgang „nicht plausibel“, stellte das AG klar, und betonte, er sei vorsätzlich so schnell gefahren.
Außerdem sei seine Einlassung, er habe das Motorrad an diesem Tag zum ersten Mal gefahren und deshalb nicht richtig einschätzen können, eine Schutzbehauptung, monierte das OLG. Gegenüber dem AG habe er nämlich erklärt, mit der Maschine „gut vertraut“ zu sein. Das OLG bestätigte des Weiteren die amtsgerichtliche Wertung der Raserei als Vorsatz.
Oberlandesgericht Oldenburg
Aktenzeichen 2 Ss (OWi) 304/17
(tc)