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Je schneller, desto Vorsatz

16.12.2019 13:50 Uhr
Raser
Doppelt so schnell wie erlaubt? Klarer Vorsatz, urteilte das OLG Brandenburg
© Foto: Rene H./Panthermedia

Bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von mehr als 100 Prozent spricht in der Regel nichts dagegen, vorsätzliches Handeln anzunehmen.

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Je höher die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ausfalle, desto eher werde sie von einem Kraftfahrer bemerkt – „aufgrund der stärkeren Fahrgeräusche und der schneller vorbeiziehenden Umgebung“. Das teilte das Oberlandesgericht Brandenburg mit. Und wer 50 Prozent schneller als erlaubt fahre, kriege das auch außerorts mit.

Im Fall fuhr ein Kraftfahrer außerorts mehr als doppelt so schnell wie erlaubt. Die Annahme vorsätzlichen Handelns unterliege hier „keinen Bedenken, sofern ... keine besonderen Umstände vorliegen“.

Oberlandesgericht Brandenburg

Aktenzeichen 2 B 53 SS-OWI 132/19 95/19

(tc)

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