Je höher die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ausfalle, desto eher werde sie von einem Kraftfahrer bemerkt – „aufgrund der stärkeren Fahrgeräusche und der schneller vorbeiziehenden Umgebung“. Das teilte das Oberlandesgericht Brandenburg mit. Und wer 50 Prozent schneller als erlaubt fahre, kriege das auch außerorts mit.
Im Fall fuhr ein Kraftfahrer außerorts mehr als doppelt so schnell wie erlaubt. Die Annahme vorsätzlichen Handelns unterliege hier „keinen Bedenken, sofern ... keine besonderen Umstände vorliegen“.
Oberlandesgericht Brandenburg
Aktenzeichen 2 B 53 SS-OWI 132/19 95/19
(tc)