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Keine automatische Haftung bei falschem Parken

20.05.2005 11:38 Uhr
Parkverbot

Nicht jeder, der sein Fahrzeug verbotswidrig parkt, muss bei einem Unfall haften.

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Wer sein Fahrzeug verbotswidrig im Halteverbot abstellt, haftet nur dann für einen durch dieses Fahrzeug mit verursachten Unfall, wenn das Falschparken Unfallursache war - beispielsweise bei einer konkreten Sichtbehinderung durch das Fahrzeug. Gelingt dieser Nachweis nicht, besteht auch keine Haftung. (tra, 20.05.05) Landgericht Berlin Aktenzeichen 58 S 147/041

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