Keine Urlaubsabgeltung nach dem Tod

29.08.2013 09:19 Uhr
Mit dem Tod des Arbeitnehmers geht auch dessen Urlaubsanspruch unter, ein Abgeltungsanspruch der Erben ist daher ausgeschlossen

Nach dem Tod eines Arbeitnehmers haben dessen Erben keinen Anspruch auf eine Abgeltung des Resturlaubs.

Ein Arbeitnehmer erwirbt zu Beginn eines jeden Kalenderjahrs ungeachtet einer langfristigen Arbeitsunfähigkeit einen gesetzlichen Anspruch auf Erholungsurlaub. Für das Entstehen des Urlaubsanspruchs ist nach dem Bundesurlaubsgesetz grundsätzlich allein das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses Voraussetzung.

Endet das Arbeitsverhältnis, weil der Arbeitnehmer verstirbt, geht der Urlaubsanspruch unter und kann sich nicht in einen Abgeltungsanspruch der Erben umwandeln. Dies gilt unabhängig davon, ob der Urlaubsanspruch zum Zeitpunkt des Todes rechtshängig war.

(jlp)

Bundesarbeitsgericht

Aktenzeichen 9 AZR 532/11

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