Eine Mietkaution für eine Wohnung muss verzinst werden. Bei Leasingverträgen ist das ganz anders. Hier erhält der Leasingnehmer nur dann Zinsen, wenn das im Leasingvertrag ausdrücklich vereinbart ist. Fehlt eine solche Vereinbarung, hat der Leasingnehmer keinen Anspruch auf Verzinsung. (tra, 26.6.10) Bundesgerichtshof Aktenzeichen VIII ZR 347/08
Keine Zinsen für die Leasing-Kaution
Wer für seine Leasing-Kaution Zinsen will, muss das ausdrücklich vereinbaren.