Für kleine Kratzer durch Äste an einem Wohnmobil muss der Mieter nicht unbedingt aufkommen. Denn ein Wohnmobil sei für den Kontakt mit der Natur gemacht, urteilte das Amtsgericht Rheinbach.
Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, mietete ein Mann für seinen Urlaub ein Wohnmobil. Während der Reise erlitt das Fahrzeug mehrere kleine Kratzer an der Fahrerseite und eine Delle hinten am Fahrradständer. Der Vermieter weigerte sich daraufhin, die Kaution auszubezahlen und verlangte vom Urlauber Geld für die Reparatur. Nachdem er die Kaution einbehalten hatte, beklagte der Mieter, dass das Wohnmobil bereits während dem Urlaub erhebliche Mängel aufwies und verlangte im Gegenzug rückwirkend eine Mietminderung.
Nun gab ihm das Amtsgericht Rheinbach teilweise Recht. Eine Mietminderung könne er zwar nicht verlangen, da er auf die Mängel des Fahrzeugs nicht unmittelbar nach ihrer Entdeckung aufmerksam gemacht hatte. Er habe allerdings ein Recht, seine Kaution zurückzubekommen. Denn die Kratzer an der Fahrerseite entstanden bei vertragsgemäßer Nutzung. "Ein Wohnmobil fährt eben auch durch die Natur und deshalb sind Abnutzungen wie kleine Kratzer eine einfache Folge der normalen, vertragsgemäßen Nutzung", erklärt Rechtsanwältin Jetta Kasper. Sie könnten dem Mieter daher nicht zur Last gelegt werden.
Anders sehe die Sache bei der Delle am Heck des Fahrzeugs aus. Hier habe der Mann die Fahrräder unsachgemäß befestigt und so einen Schaden verursacht. Für diesen müsse er auch haften. Nach Abzug der Kosten für diese Reparatur müsse er aber seine Kaution ausbezahlt bekommen.
(tc)
Amtsgericht Rheinbach
Aktenzeichen 5 C 536/13