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„Knöllchen-Horst“ muss blechen

28.12.2017 10:53 Uhr
„Knöllchen-Horst“ muss blechen
Ein Mann musste ein Bußgeld zahlen, nachdem er mithilfe einer Dashcam Verkehrssünder "verpfiffen" hatte
© Foto: Christian Klose/dpa-Themendienst/picture alliance

Welche Urteile waren 2017 wichtig oder bemerkenswert? Der ADAC hat neun Entscheidungen zusammengestellt. Teil 1 von 3.

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Knast für „Gotthard-Raser“

Ein 42-jähriger Deutscher wurde laut ADAC in der Schweiz zu 30 Monaten Haft, davon zwölf ohne Bewährung, verurteilt, nachdem er erst mit über 200 km/h über die Autobahn und durch den Gotthard-Tunnel gerast war - und dann in diesem noch einige Mal kriminell überholte. Das reichte den Schweizer Behörden.

Die Schweizer Gesetzgebung ist äußerst streng, wenn es ums Rasen geht. Wer auf der Autobahn mehr als 80 km/h zu schnell ist, muss – unter anderem - mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr rechnen. Auf den Autobahnen gilt ein Tempolimit von 120 km/h.

Totalschaden: Restwertgutachten gilt

Nach einem Totalschaden darf ein Geschädigter sein Fahrzeug zum im Gutachten festgelegten Restwert verkaufen, wie der ADAC berichtet. Er müsse der gegnerischen Haftpflichtversicherung nicht noch die Chance geben, diese Summe zu prüfen. Die Schadenabwicklung sei allein Sache des Geschädigten. So äußerte sich der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen VI ZR 673/15).

Juristische Ohrfeige für "Knöllchen-Horst"

Einen Frührentner hatte mit seiner Dashcam immer wieder Autofahrer gefilmt und den Behörden deren Fehltritte im Straßenverkehr mitgeteilt. Das Oberlandgericht Celle sanktionierte nach Angaben des Automobilclubs das Treiben des aufmerksamen Beobachters und verurteilte ihn wegen des Verstoßes gegen das Bundesdatenschutzgesetz zu 250 Euro Buße. Er habe die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen rechtswidrig beeinträchtigt, stellte das OLG fest. (Aktenzeichen 3 Ss OWi 163/17).

(tc)

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