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Lack ab an der Bürgersteigkante

27.04.2021 09:30 Uhr | Lesezeit: 1 min
Lack ab an der Bürgersteigkante
Im Fall stritten die Parteien um den Ersatz von Schäden an der Beifahrertür
© Foto: Marco2811/stock.adobe.com

Schlägt jemand, der ins Auto einsteigen will, die Beifahrertür gegen eine hohe Bürgersteigkante, haftet in der Regel auch der Fahrer mit.

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Darum ging es im Fall: Eine Autofahrerin stoppt bei Dunkelheit ihr Auto an einer hohen Kante eines Bürgersteigs und wollte eine Bekannte einsteigen lassen. Diese öffnete die Beifahrertür und krachte damit gegen den Bordstein. Die Fahrerin wollte von ihrer Bekannten Schadenersatz.

Das Amtsgericht Remscheid sprach ihr diesen in Höhe von zwei Dritteln zu. Ihre Bekannte hätte eben besser schauen müssen, hieß es im Urteil, Dunkelheit hin oder her. Sie hätte zum Beispiel mit dem Handy die Kante ausleuchten können. Noch dazu habe sie selbst auf dem Bürgersteig gestanden. Es sei „allgemein bekannt“, dass solche Schäden bei hohen Bordsteinen passieren können.

Die Fahrerin blieb auf einem Drittel ihres Schadens sitzen. Das sei der Betriebsgefahr ihres Fahrzeugs geschuldet. Sie sei es schließlich gewesen, die dort geparkt habe, und sie hätte ihre Bekannte auf die Bürgersteigkante aufmerksam machen können.   

Amts­gerichts Remscheid

Aktenzeichen 28 C 111/20

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