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Ladungssicherung: Anweisungen und Stichproben nötig

30.06.2018 10:00 Uhr
Ladungssicherung: Anweisungen und Stichproben nötig
Ob beruflich oder privat: Ladungssicherung wird oft vernachlässigt
© Foto: Thomas Cyganek

Das Oberlandesgericht Bamberg hat sich zum Thema Halterhaftung bei der Ladungssicherung geäußert. Dabei ging es auch um Fuhrpark-Inhaber.

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Der Halter darf die Inbetriebnahme seines Autos nicht gestatten, wenn er weiß, dass die Ladung nicht ordnungsgemäß gesichert ist. Tut er dies doch, handelt er ordnungswidrig gemäß § 31 Absatz 2 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO).

Der Verstoß liegt nicht darin, dass die Ladung nicht gesichert war, sondern dass der Halter das zugelassen hat. Er ist insoweit dafür verantwortlich, dem Fahrer die notwendigen Anweisungen zu erteilen und deren Einhaltung auch zu überprüfen.

Hat der Halter zum Beispiel einen Fuhrpark, muss er auch unangekündigte Stichproben machen, will er nicht ordnungswidrig handeln.

Oberlandesgericht Bamberg

Aktenzeichen 3 Ss 1774/17

(tc)

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