Wenn bei Beendigung des Leasingvertrages eine Nachzahlung fällig wird, beispielsweise weil mehr Kilometer gefahren wurden oder das Auto einen Schaden erlitten hatte, muss auf diese Abschlusszahlung keine Mehrwertsteuer gezahlt werden. Das geht aus einem Urteil hervor, auf das der Deutsche Anwaltverein hinweist. Der Beklagte hatte das Fahrzeug nach Beendigung der Laufzeit des Leasingvertrages von 36 Monaten zurückgegeben. Mit der Endabrechnung wurden ihm wegen festgestellter Mängel nach Abzug 3.171,20 Euro zuzüglich 507,39 Euro Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt. Der Beklagte strich jedoch die Mehrwertsteuer, woraufhin er verklagt wurde. Zu Unrecht, wie das Gericht jetzt feststellte. Der Ansatz der Mehrwertsteuer war unberechtigt, da kein Leistungsaustausch mehr stattgefunden habe. Der Leasingnehmer sei berechtigt, von der Abschlusszahlung, die die Leasinggeberin bei ihm geltend macht, die Mehrwertsteuer abzuziehen. (bub, 1.10.08) Landgericht München Aktenzeichen 34 S 24052/07 Foto: Jutta Anger / Pixelio
Leasing: Keine Mehrwertsteuer bei Abschlusszahlung

Verlangt die Leasinggesellschaft nach Rückgabe des Fahrzeugs noch eine Nachzahlung, muss der Leasingnehmer auf diesen Betrag keine Mehrwersteuer zahlen.