Wer einen Linksabbieger überholt, der ordnungsgemäß blinkt und sich links einordnet, trägt im Falle einer Kollision die Hauptschuld. So urteilte das Oberlandesgericht Hamm in einem Fall, auf den die Verkehrsanwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) hinweisen. Ein Gespann-Fahrer hatte den Blinker gesetzt, sich in der Fahrbahnmitte eingeordnet und angehalten, um in eine Grundstückseinfahrt abzubiegen. Dabei stieß er mit einem Autofahrer zusammen, der zwei Fahrzeuge weiter hinten zu überholen begonnen hatte. Da das Linksabbiegen immer mit einer gewissen Gefährdung verbunden ist, muss der abbiegende Gespann-Fahrer 20 Prozent des entstandenen Schadens selbst tragen. (DAV/dif, 18.10.06) OLG Hamm Aktenzeichen: 6 U 126/05
Linksabbieger sollte man nicht übersehen
Wer einen LInksabbieger beim Überholen touchiert, bezahlt den größten Teil des Schadens.