-- Anzeige --

Lkw mit Warnblinklicht – unklare Verkehrslage?

01.07.2019 12:20 Uhr
Lkw mit Warnblinklicht – unklare Verkehrslage?
Im Fall gerieten ein Lkw- und ein Pkw-Fahrer aneinander - es kam zum Unfall (Symbolbild)
© Foto: Sven Simon/picture alliance

Nach einer Kollision beim Überholen stritten die Parteien darum, ob eine "unklare Verkehrslage" vorgelegen habe. Die Meinung des Oberlandesgerichts Thüringen war eindeutig.

-- Anzeige --

Ein Lkw-Fahrer hielt am rechten Fahrbahnrand und schaltete das Warnblinklicht an. Daraufhin fuhr er rückwärts, um besser links in eine Straße abbiegen zu können. Eine Pkw-Fahrerin, die den Lkw überholen wollte, bemerkte den Lkw im Rückwärtsgang zu spät. Es kam zu einem Zusammenstoß.

Das OLG Thüringen sprach der Pkw-Fahrerin – anders als das LG Meiningen in der Vorinstanz – Schadenersatz zu. Der Lkw-Fahrer habe gegen Paragraf 9 Abs. 5 StVO verstoßen, indem er andere Verkehrsteilnehmer beim Rückwärtsfahren gefährdet sowie das Warnblinklicht „irreleitend“ verwendet habe. Außerdem sei seine – ohnehin schon größere – Betriebsgefahr durch das Rückwärtsfahren nochmal erhöht worden.

Die Klägerin war dagegen aus der Schusslinie. Sie habe alles richtig gemacht, entschied das OLG, insbesondere habe sie den Lkw überholen dürfen. Dagegen hätte eine „unklare Verkehrslage“ gemäß Paragraf 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO sprechen können, welche ein Überholverbot zur Folge gehabt hätte. Aber, begründete das Gericht seine Entscheidung, wer mit seinem Lkw am rechten Fahrbahnrand stehe und das Warnblinklicht einschalte, zeige dem nachfolgenden Verkehr an, dass er erst einmal stehen bleibe. Ein Überholverbot aufgrund unklarer Verkehrslage sei nicht gegeben gewesen.

Oberlandesgericht Thüringen

Aktenzeichen 1 U 622/16

(tc)

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


www.fahrschule-online.de ist das Online-Portal der monatlich erscheinenden Zeitschrift FAHRSCHULE aus dem Verlag Heinrich Vogel. Diese ist das offizielle, überregionale Organ der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände ist. Im Mittelpunkt der redaktionellen Leistungen stehen die Fragen der Verkehrssicherheit. Technische, wirtschaftliche und verkehrsrechtliche Probleme werden ausgiebig erörtert.

www.fahrschule-online.de bietet ein umfangreiches Internet- Angebot für Fahrschulinhaber und Fahrlehrer mit täglich aktuelle Nachrichten und Produktinformationen sowie Kurzurteile für Fahrschulinhaber und angestellte Fahrlehrer.