Obwohl ein Transporter wie ein Mercedes-Benz „Sprinter“ als Pkw zugelassen ist, heißt dies nicht automatisch, dass auch alle Pkw-Regeln für dieses Fahrzeug gelten. Vielmehr ist es auch mit EU-Recht vereinbar, die Geschwindigkeitsvorschriften für Lkw auch für „Sprinter“ anzuwenden. (tra, 3.11.06) Europäischer Gerichtshof Aktenzeichen C-83/05
Lkw-Tempolimit auf Sprinter anwendbar
Der Europäische Gerichtshof hat ein interessantes Grundsatzurteil zur Geschwindigkeitsbeschränkung von Transportern gefällt.