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Marderschaden beim Gebrauchtwagenkauf

29.10.2015 15:37 Uhr
Marderschaden beim Gebrauchtwagenkauf
Ein Gebrauchtwagenhändler muss ein Auto nicht nach Marderschäden untersuchen
© Foto: Andreas Böhm/Fotolia

Für einen Kfz-Gebrauchtwagenhändler ergibt sich ohne konkrete Anhaltspunkte keine Pflicht zur Untersuchung des Fahrzeuges auf Marderschäden.

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Für einen Kfz-Gebrauchtwagenhändler ergibt sich ohne konkrete Anhaltspunkte keine Pflicht zur Untersuchung des Fahrzeuges auf Marderschäden.

Erst recht dann nicht, wenn in dem Fahrzeug eine Marderabwehranlage eingebaut ist. Marderschäden sind zudem mit Unfallschäden nicht gleichzusetzen.

(jlp)

Landgericht Aschaffenburg

Aktenzeichen 32 O 216/14

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