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Medizinisches Cannabis: Im Zweifel das Auto stehen lassen

29.11.2017 09:14 Uhr
Medizinisches Cannabis: Im Zweifel das Auto stehen lassen
Wer medizinisches Cannabis verschrieben bekommt, den muss der Arzt zuvor über mögliche Beeinträchtigungen aufklären. Außerdem muss der Patient sich ständig selbst kontrollieren
© Foto: SageElyse/gettyimages/iStock

Patienten können sich seit März dieses Jahres Cannabisblüten und daraus hergestellte Extrakte vom Arzt verschreiben lassen. Der DVR mahnt einen verantwortungsvollen Umgang an.

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Cannabis-Patienten dürfen am Straßenverkehr teilnehmen, soweit sie nach Aufnahme der Medikamente noch in der Lage sind, ein Fahrzeug im Straßenverkehr sicher zu führen. Treten allerdings während der Fahrt Ausfallerscheinungen auf, drohen strafrechtliche Konsequenzen. Darauf weist der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) hin.

„Besonders in der Einstellungs- und Eingewöhnungsphase kann die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt werden“, sagt Jacqueline Lacroix vom DVR. Auch eine zu hohe Dosierung oder die Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten, einschließlich geringer Mengen an Alkohol, könnten zu Problemen führen. Eine optimale Verordnung bedarf daher spezieller medizinischer Expertise: „Die Ärzte, die medizinisches Cannabis verordnen, müssen ihre Patienten über die möglichen Beeinträchtigungen bei der Teilnahme am Straßenverkehr aufklären. Insbesondere sollten sie zu Beginn der Therapie vom Führen eines Fahrzeuges abraten, und zwar so lange, bis die unerwünschten Nebenwirkungen nicht mehr auftreten und sie trotz Krankheit fahrsicher sind“, empfiehlt Lacroix.

Darüber hinaus müssten aber auch die Patienten selbst ihre Fahrtüchtigkeit im Auge behalten und im Zweifelsfall auf das Fahren verzichten. „Sie werden im Straßenverkehr genauso behandelt wie andere Patienten, die unter einer Dauermedikation stehen, die zum Beispiel ein psychoaktives Arzneimittel verordnet bekommen haben“, erklärt Lacroix. Das bedeutet laut DVR: Bei missbräuchlicher Einnahme von Cannabis-Arzneimitteln droht nicht nur eine Sanktionierung nach dem StVG, sondern zusätzlich der Verlust der Fahrerlaubnis. Patienten sollten deshalb eine ärztliche Bescheinigung über ihre Therapie mit cannabisbasierten Medikamenten oder eine Kopie des aktuellen Rezeptes über medizinisches Cannabis mit sich führen.

(tc)

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