Hat die Fahrerlaubnisbehörde Zweifel an der Eignung eines Fahrerlaubnisinhabers zum Führen von Kraftfahrzeugen, so kann sie ihn auffordern, ein medizinisches Gutachten über seine Fahreignung vorzulegen. Tut sie dies, so muss sie konkret angeben, von welchem Facharzt – inklusive Fachrichtung – sich der Betroffene untersuchen lassen soll.
Ferner muss für ihn erkennbar sein, welche Zweifel die Fahrerlaubnisbehörde zu der Beibringungsanordnung bewogen haben, damit er prüfen kann, inwieweit ihm bei einer Weigerung die Entziehung der Fahrerlaubnis droht. Fehlen diese Angaben, kann die Fahrerlaubnisbehörde dem Betroffenen die Fahrerlaubnis nicht entziehen, wenn er das Gutachten nicht vorlegt.
(tra)
Oberverwaltungsgericht Magdeburg
Aktenzeichen 3 M 527/11