Den Lieblingssong schnell aus dem Internet runterladen gehört für viele mittlerweile zum Alltag. Über Urheberrechte machen sich nur die Wenigsten Gedanken – bis ein Schreiben des Rechtsanwalts im Briefkasten liegt. Doch viele dieser Abmahnungen sind rechtlich nicht haltbar. Durch das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken sollen Verbraucher besser geschützt werden. Hierauf verweist die Roland Rechtsschutzversicherung.
Neu ist insbesondere, dass der Streitwert bei Abmahnungen von Privatpersonen auf 1.000 Euro begrenzt ist. Dies hat zur Folge, dass Anwälte keine unbegrenzten Abmahngebühren mehr in Rechnung stellen können. Bei einem Streitwert von 1.000 Euro sind somit nur noch Gebühren in Höhe von maximal 155,30 Euro erlaubt. Wer in gewerblichem Ausmaß Musik oder Videos herunterlädt, muss dagegen auch weiterhin mit hohen Forderungen rechnen.
Zudem müssen Abmahnungen nun den Namen oder die Firma des Geschädigten enthalten, die Rechtsverletzung muss genau angegeben und der Zahlungsanspruch im Detail aufgeschlüsselt werden.
Betroffene sollten eine unberechtigte Abmahnung nicht ignorieren, sondern der Forderung widersprechen und gegebenenfalls einen Anwalt zu Rate ziehen. Denn wer zu Unrecht abgemahnt wird, kann den Ersatz seiner Rechtsverfolgungskosten verlangen.
(tf)