Es ist zulässig, wenn ein Mietwagenunternehmen in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorschreibt, dass der Mieter im Falle eines Unfalls die Polizei hinzurufen muss. Es liegt in einem solchen Fall keine verbraucherunfreundliche, den Mieter benachteiligende Regelung vor. (tra, 5.10.09) Bundesgerichtshofs Aktenzeichen XII ZR 19/08