Wenn es um rechtliche Verbote geht, kursieren viele vermeintliche Weisheiten. Roland Rechtsschutz deckt juristische Missverständnisse auf: Teil eins der zehn größten Rechtsirrtümer.
Irrtum Nr. 1: Mit Flip-Flops Auto fahren ist verboten.
Hochsaison für Sandalen, Badeschuhe und Flip-Flops: Auch viele Autofahrer ziehen im Sommer offenes Schuhwerk vor. Aber darf man so hinters Steuer? Es ist nicht gesetzlich geregelt, welche Schuhe man zum Autofahren tragen darf und welche nicht. Doch Vorsicht: Wenn etwas passiert, kann die Schuhwahl entscheidend sein. Lässt sich der Unfall auf das falsche Schuhwerk zurückführen, weil der Fahrer zum Beispiel nicht richtig bremsen konnte, wird er dafür zur Verantwortung gezogen. Das gilt übrigens auch für High Heels.
Irrtum Nr. 2: Nachts darf man nicht mehr baden und duschen.
Weil es die Nachbarn stört, darf man ab einer bestimmten Uhrzeit nicht mehr duschen und baden. Ist da was dran? Prinzipiell darf jeder seine Wohnräume zu allen Tageszeiten nutzen, wie er möchte – solange er dabei die Nachbarn nicht unzumutbar stört. Je nach Wohnsituation kann zwar auch nächtliches Baden oder Duschen als Ruhestörung gelten, gesetzlich verboten ist es aber nicht. Den Nachbarn zuliebe sollte man der Körperhygiene dennoch lieber vor 22 Uhr nachgehen.
(tc)