Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, fand die Polizei bei einer Wohnungsdurchsuchung diverse Drogen, darunter Marihuana, LSD und Ecstasy. Der Mieter erhielt daraufhin eine Geldstrafe und ihm wurde sein Führerschein entzogen.
Viereinhalb Jahre später forderte er seine Fahrerlaubnis zurück. Dazu sollte er der Führerscheinbehörde innerhalb einer gesetzten Frist ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorlegen, um zu beweisen, dass er keine Drogen mehr nimmt. Bereits beim zweiten Untersuchungstermin fiel der Test jedoch positiv aus. Das aber nur wegen des Mohngebäcks, das er gegessen habe, behauptete der Ex-Junkie. Da ihm aufgrund dieses zweifelhaften Tests aber das erforderliche Gutachten nicht fristgerecht ausgestellt wurde, wies die Behörde seinen Antrag ab. Deshalb reichte er Klage ein.
Der Verwaltungsgerichtshof Bayern wies diese ab, obwohl die Ärzte einräumten, dass Mohn das Testergebnis verfälschen könne. "Auch wenn der Mann vielleicht wirklich keine Drogen genommen hat, kann dieser Test das nicht zweifelsfrei bestätigen", bekräftigt Rechtsanwältin Jetta Kasper die Entscheidung des Gerichts.
Die Wirkung von Mohn sei allgemein und besonders in der Drogenszene bekannt. Zusätzlich ist der Mann vor der Behandlung schriftlich darauf hingewiesen worden, so das Gericht. Die Fahrerlaubnisbehörde habe im Vorfeld auch ausdrücklich klargestellt, dass sie keinen neuen Führerschein ausstellen würde, wenn das Gutachten nicht fristgerecht vorliege. Deshalb sei es allein ihm anzulasten, dass die Testreihe abgebrochen werden musste und die Frist der Behörde versäumt wurde.
(tc)
Verwaltungsgerichtshof Bayern
Aktenzeichen 11 CS 15.145