-- Anzeige --

MPU auch bei hartnäckigen Parkverstößen

26.02.2015 15:00 Uhr
MPU auch bei hartnäckigen Parkverstößen
Wer dauernd falsch parkt, muss mit erheblichen Konsequenzen rechnen, unter anderem mit einer MPU
© Foto: WoGi/Fotolia

Zeigt jemand durch die Häufigkeit von geringfügigen Verkehrsverstößen, dass ihm die verkehrsrechtlichen Regelungen gleichgültig sind, kann im Einzelfall auch hierfür eine MPU angeordnet werden.

-- Anzeige --

Die Fahrerlaubnisbehörde kann Zweifel an der Fahreignung grundsätzlich nur dann äußern und die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens einfordern, wenn schwerwiegende Verkehrsverstöße vorliegen.

Zeigt jemand jedoch durch die Häufigkeit von geringfügigen Verkehrsverstößen, dass ihm die verkehrsrechtlichen Regelungen gleichgültig sind, kann die Behörde im Einzelfall auch hierfür eine MPU anordnen. Im Beispielsfall lagen nahezu wöchentliche Parkverstöße vor. Dies begründet Zweifel an der charakterlichen Eignung.

(tra)

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg

Aktenzeichen 10 S 1883/14

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


www.fahrschule-online.de ist das Online-Portal der monatlich erscheinenden Zeitschrift FAHRSCHULE aus dem Verlag Heinrich Vogel. Diese ist das offizielle, überregionale Organ der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände ist. Im Mittelpunkt der redaktionellen Leistungen stehen die Fragen der Verkehrssicherheit. Technische, wirtschaftliche und verkehrsrechtliche Probleme werden ausgiebig erörtert.

www.fahrschule-online.de bietet ein umfangreiches Internet- Angebot für Fahrschulinhaber und Fahrlehrer mit täglich aktuelle Nachrichten und Produktinformationen sowie Kurzurteile für Fahrschulinhaber und angestellte Fahrlehrer.