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MPU für Radler

05.02.2014 14:23 Uhr
MPU für Radler
Betrunkene Fahrradfahrer sind eine erhebliche Gefahr für sich und andere
© Foto: Steller's_Fotolia

Eine MPU darf auch dann angeordnet werden, wenn fraglich ist, ob der Betroffene zum Führen eines Fahrrads geeignet ist.

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Das Fahrradfahren im Straßenverkehr mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr rechtfertigt die Anordnung, ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) über die Eignung zum Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge beizubringen.

Kommt der Betroffene dieser Anordnung nicht nach, so kann ihm die Fahrerlaubnisbehörde verbieten, Fahrzeuge aller Art auf öffentlichem Verkehrsgrund zu führen.

(jlp)

Bundesverwaltungsgericht

Aktenzeichen 3 B 102/12

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