Die Regelungen der Straßenverkehrsordnung sehen vor, dass man bei Erreichen eines Verkehrsschilds, das die Geschwindigkeit begrenzt, bereits diese Geschwindigkeit fährt. Insoweit sind auch Geschwindigkeitsmessungen in relativ kurzem Abstand hinter diesem Schild zulässig. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein so genannter Geschwindigkeitstrichter vorangegangen ist, so dass der Fahrer bereits schrittweise seine Geschwindigkeit zu reduzieren hatte. (tra) Oberlandesgericht Koblenz Aktenzeichen 2 SsBs 154/10
Nach dem Ortsschild darf geblitzt werden
Besonders nach einem "Geschwindigkeitstrichter" wird von Kraftfahrern erwartet, dass sie hinter dem Ortsschild nur 50 km/h schnell fahren.