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Neuer Straftatbestand für Gaffer an Unfallstellen

15.05.2017 13:15 Uhr
Neuer Straftatbestand für Gaffer an Unfallstellen
Nicht selten halten zusätzlich zum Unfall auch Gaffer Polizei und Rettungskräfte in Atem
© Foto: Picture Alliance/dpa/Arne Dedert

Behinderungen an Unfallstellen sollen in Zukunft schärfer geahndet werden. Das haben Bundestag und Bundesrat beschlossen.

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Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat ein Gesetz beschlossen, nachdem das Gaffen an Unfallstellen oder das Blockieren einer Rettungsgasse unter Strafe gestellt wird. Für den neuen Straftatbestand sorge die neue Strafvorschrift „Behinderung von hilfeleistenden Personen“, teilte der Bundesrat mit.

Das „Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuchs – Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften“ sieht für Schaulustige eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafen vor, wenn diese Unfallretter behindern.

Bayerns Innen- und Verkehrsminister Joachim Herrmann (CSU) begrüßte den Beschluss: „Gaffen an der Unfallstelle und dabei sogar Rettungskräfte behindern geht gar nicht!“ Er kündigte an, dass die Polizei seines Bundeslandes den neuen Straftatbestand bei entsprechenden Fällen konsequent zur Anzeige bringen werde: „Dort, wo die Vernunft versagt, helfen offenbar nur Strafen.“

Das Gesetz tritt nach Ausfertigung durch den Bundespräsidenten und Verkündung unmittelbar in Kraft. (tr)

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