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Nutzung des Handys als Navigationshilfe während der Fahrt verboten

09.04.2015 10:00 Uhr
Nutzung des Handys als Navigationshilfe während der Fahrt verboten
Das Handy während der Fahrt in die Hand zu nehmen und als Navigationsgerät zu nutzen, ist verboten.
© Foto: stockyimages/Fotolia

Fahrzeugführer dürfen ein Mobiltelefon nicht benutzen, wenn sie es hierfür aufnehmen oder halten müssen – darunter fällt auch der Abruf von Navigationsdaten.

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Ein Kraftfahrer, der sein „Smartphone“ während seiner Autofahrt aufnimmt, um dieses Handy als Navigationsgerät zu nutzen, verstößt gegen Paragraf 23 Absatz 1 a Straßenverkehrsordnung.

Denn auch hier liegt eine verbotene „Benutzung“ vor. Auch der Abruf von Navigationsdaten fällt unter die Verbotsnorm.

Der Betroffene befuhr eine Bundesautobahn. Dabei hielt er sein Smartphone für mehrere Sekunden in der Hand und nutzte dessen Funktionen. Gegenüber den ihn kontrollierenden Polizeibeamten gab er an, nicht telefoniert, sondern nur auf das Gerät „geguckt“ zu haben. Er habe eine Werkstatt gesucht, nachdem die Motorkontrollleuchte aufleuchtete. Er wurde wegen vorsätzlicher verbotswidriger Benutzung eines Mobiltelefons als Kraftfahrzeugführer zu einer Geldbuße von 40 Euro verurteilt.

(jlp)

Oberlandesgericht Hamm

Aktenzeichen 1 RBs 232/14

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