Werden sich die Parteien eines Unfalls nicht einig und führen einen Rechtsstreit über die Haftungsquote sowie die Höhe des Unfallschadens, kann der Geschädigte womöglich für die gesamte Dauer des Rechtsstreits den Nutzungsausfallschaden für sein Fahrzeug geltend machen.
Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Geschädigte nicht über die finanziellen Möglichkeiten verfügt, sich ein Ersatzfahrzeug zu beschaffen und er die Versicherung auf diesen Umstand hingewiesen hat. In dem entschiedenen Fall erhielt der Geschädigte für 15 Monate Nutzungsausfallentschädigung.
(tra)
Aktenzeichen 302 O 265/11