-- Anzeige --

Nutzungsausfall: Entschädigung für gesamte Prozessdauer

19.03.2013 14:03 Uhr
Werden sich die Unfallgegner vor Gericht nicht einig, kann der Geschädigte womöglich für die gesamte Prozessdauer einen Nutzungsausfall gelten machen

Kann der Geschädigte nachweisen, dass er sich keinen Ersatzwagen leisten kann, ist eine Nutzungsausfallentschädigung möglich.

-- Anzeige --

Werden sich die Parteien eines Unfalls nicht einig und führen einen Rechtsstreit über die Haftungsquote sowie die Höhe des Unfallschadens, kann der Geschädigte womöglich für die gesamte Dauer des Rechtsstreits den Nutzungsausfallschaden für sein Fahrzeug geltend machen.

Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Geschädigte nicht über die finanziellen Möglichkeiten verfügt, sich ein Ersatzfahrzeug zu beschaffen und er die Versicherung auf diesen Umstand hingewiesen hat. In dem entschiedenen Fall erhielt der Geschädigte für 15 Monate Nutzungsausfallentschädigung.

(tra)

Landgericht Hamburg

Aktenzeichen 302 O 265/11

-- Anzeige --
-- Anzeige --

MEISTGELESEN


-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


www.fahrschule-online.de ist das Online-Portal der monatlich erscheinenden Zeitschrift FAHRSCHULE aus dem Verlag Heinrich Vogel. Diese ist das offizielle, überregionale Organ der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände ist. Im Mittelpunkt der redaktionellen Leistungen stehen die Fragen der Verkehrssicherheit. Technische, wirtschaftliche und verkehrsrechtliche Probleme werden ausgiebig erörtert.

www.fahrschule-online.de bietet ein umfangreiches Internet- Angebot für Fahrschulinhaber und Fahrlehrer mit täglich aktuelle Nachrichten und Produktinformationen sowie Kurzurteile für Fahrschulinhaber und angestellte Fahrlehrer.