In der Regel geht es schneller. Dauert der Nutzungsausfall aber ganze 565 Tage, so kann der Geschädigte eines Unfalls unter bestimmten Voraussetzungen auch hierfür den Schaden ersetzt verlangen.
Dies gilt etwa dann, wenn er die gegnerische Versicherung nachdrücklich zur Regulierung aufgefordert hat, diese aber trotz des nicht mehr verkehrssicheren Zustands des Fahrzeugs und des Hinweises des Geschädigten, er könne kein Ersatzfahrzeug beschaffen, nicht gezahlt hat.
(tra)
Landgericht Aachen
Aktenzeichen 11 O 189/12