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Nutzungsausfall für 565 Tage

03.02.2014 15:39 Uhr
Nutzungsausfall für 565 Tage
Kann der Geschädigte sein Fahrzeug nach einem Unfall nicht mehr nutzen, muss ihm der Schädiger den Nutzungsausfallschaden ersetzen
© Foto: Marc Xavier_Fotolia

Der Geschädigte eines Unfalls kann unter bestimmten Voraussetzungen auch für 565 Tage Nutzungsausfallschaden verlangen.

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In der Regel geht es schneller. Dauert der Nutzungsausfall aber ganze 565 Tage, so kann der Geschädigte eines Unfalls unter bestimmten Voraussetzungen auch hierfür den Schaden ersetzt verlangen.

Dies gilt etwa dann, wenn er die gegnerische Versicherung nachdrücklich zur Regulierung aufgefordert hat, diese aber trotz des nicht mehr verkehrssicheren Zustands des Fahrzeugs und des Hinweises des Geschädigten, er könne kein Ersatzfahrzeug beschaffen, nicht gezahlt hat.

(tra)

Landgericht Aachen

Aktenzeichen 11 O 189/12 

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