Wer mit seinem privaten Pkw auf der Fahrt zur Arbeit liegenbleibt und sich beim Versuch der Pannenbehebung verletzt, muss den gesundheitlichen Schaden als Arbeitsunfall anerkannt bekommen. Das geht aus einer Entscheidung des Bundessozialgerichts hervor, auf die der Deutsche Anwaltverein hinweist. Im verhandelten Fall wollte ein Tischler nach der Mittagspause in seinen rund einen Kilometer von der Wohnung entfernten Betrieb zurückfahren. Schon nach wenigen Metern gab sein BMW ungewöhnliche Schleifgeräusche von sich. Weil der Mann glaubte, ein Ast habe sich unter dem Wagen verklemmt, hielt er an und bockte das in seiner Konstruktion sehr tief liegende Auto auf, um nachzusehen. Als er sich mit dem Kopf unter dem Fahrzeug befand, rutschte der Wagenhaber ab und der Mann unter dem Auto erlitt eine Schädelbasisfraktur. Das wollte die Berufsgenossenschaft nicht als Arbeitsunfall anerkennen. Die Instandhaltung eines privaten Beförderungsmittels sei eigenwirtschaftlich zu erbringen und damit seitens des Arbeitsgebers unversichert. Dem widersprach das Bundessozialgericht. "Die Erhaltung oder Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit eines Kraftfahrzeugs, das wie hier kein Arbeitsgerät ist, ist zwar als so genannte vorbereitende Tätigkeit tatsächlich unversichert", sagt Rechtsanwalt Jörg-Matthias Bauer von der Anwalthotline. Aber wenn bei der versicherten Fahrt auf dem Weg zur Arbeit eine unvorhergesehene Störung auftritt, besteht für alle Maßnahmen zu ihrer Beseitigung dieser Versicherungsschutz fort. Insofern handle es sich dann auch um einen Arbeitsunfall. Allerdings gilt diese Ausnahme nur, wenn dem Verunglückten nicht von vornherein klar ist, dass der Schaden nicht vor Ort zu beheben ist, so der Anwalt. Die Fahrt in eine Werkstatt ist schon kein Arbeitsweg mehr. (bub, 11.04.08) Bundessozialgericht Aktenzeichen B 2 U 24/06 R
Panne auf dem Weg zur Arbeit: BG muss zahlen
Wer auf dem Weg zur Arbeit eine Panne hat und sich bei der Behebung verletzt, muss dies als Arbeitsunfall anerkannt bekommt.