Wird jemand mit drei Promille als Führer eines Kraftfahrzeuges angehalten, ist die Fahrerlaubnisbehörde berechtigt, ein ärztliches Gutachten anzufordern. Denn bei einer solchen Alkoholkonzentration sind Anhaltspunkte für eine Alkoholabhängigkeit gegeben, so dass der Kraftfahrzeugführer per se als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen einzustufen wäre. Wird ein angefordertes Gutachten in einem solchen Fall dann nicht vorgelegt, darf die Fahrerlaubnisbehörde von einer Alkoholabhängigkeit ausgehen. (tra, 11.03.05) Verwaltungsgericht Neustadt Aktenzeichen 4 L 2998/04
Polizei darf ärztliches Gutachten fordern

Wer mit viel Alkohol im Blut am Steuer erwischt wird, muss damit rechnen, dass er als alkoholabhängig eingestuft wird, sofern er kein anderslautendes ärztliches Gutachten vorlegt.