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Radler ohne Licht haften mit

11.12.2013 16:34 Uhr
Radler ohne Licht haften mit
Hat ein Autofahrer keine Chance, einen Fahrradfahrer ohne Beleuchtung rechtzeitig zu sehen, kann dies nach einem Unfall eine überwiegende Haftung des Radlers zur Folge haben
© Foto: Picture Alliance/dpa/Patrick Seeger

Ist ein Radfahrer in der Dunkelheit für den Autofahrer nur schwer zu erkennen, haftet der Pkw-Fahrer nach einem Unfall nicht alleine.

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Kommt es bei Nacht auf einer unbeleuchteten Landstraße zu einem Unfall mit einem dunkel bekleideten Fahrradfahrer, dessen Rad schwarz und unbeleuchtet ist, kann dies zu einer überwiegenden Haftung des Fahrradfahrers führen. Das gilt auch, wenn der von hinten auffahrende Pkw-Fahrers gegen das Sichtfahrgebot verstoßen hat. Im entschiedenen Fall gewichteten die Richter die Haftung drei Viertel zu einem Viertel.

(jlp) 

Oberlandesgericht Naumburg

Aktenzeichen 4 U 65/11

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