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Rasende Radfahrerin haftet

03.12.2015 15:00 Uhr
Rasende Radfahrerin haftet
Wer auf dem Rad über eine Fußgängerfurt rast, muss gehörig in die Tasche greifen, wenn es kracht
© Foto: vbaleha/Fotolia

Überquert eine Radfahrerin eine Fußgängerfurt ohne abzusteigen und mit erheblich höherer Geschwindigkeit als erlaubt, kann das drastische Folgen nach sich ziehen.

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Überquert eine Radfahrerin eine Fußgängerfurt ohne abzusteigen und mit erheblich höherer Geschwindigkeit als erlaubt, kann das drastische Folgen nach sich ziehen: Im Fall einer Kollision mit einem Kraftfahrzeug haftet die Radfahrerin allein. Das gilt nicht, wenn das Kfz ebenfalls die zulässige Geschwindigkeit überschritten hat.

Landgericht Frankfurt/Oder

Aktenzeichen 11 O 86/13

(tra/tc)

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