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Rechtsfahrgebot: Differenzieren statt keifen

12.04.2017 08:00 Uhr
Rechtsfahrgebot: Differenzieren statt keifen
Kaum geahndet: Verstöße gegen das Rechtsfahrgebot auf deutschen Autobahnen
© Foto: ADAC/dpp-Autoreporter

Auf der Autobahn ist die mittlere Spur besetzt ist, obwohl rechts alles frei ist – da kochen schon mal die Emotionen hoch. Aber: Die rechtliche Beurteilung ist nicht so einfach.

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In Deutschland gilt ein Rechtsfahrgebot, das permanentes Fahren in der Mitte verbietet. Bedeutet: Auf Autobahnen muss grundsätzlich rechts gefahren werden. Das ist in der Straßenverkehrsordnung so festgehalten, gilt allerdings nicht immer, teilt der ADAC mit.

Denn auf dreispurigen Autobahnen ist die Regelung etwas abgeändert. Nach Paragraph 7 Abs. 3c Straßenverkehrs-Ordnung darf die mittlere Spur durchgängig befahren werden, wenn „hin und wieder" rechts ein Fahrzeug fährt. ADAC-Jurist Jost Kärger sagt: „Diese Lockerung soll die Zahl der Spurwechsel und ein Schlangenlinienfahren verringern."

Eher in der Mitte fahren als dauernd die Spur wechseln

Doch was bedeutet „hin und wieder"? Wie lange darf man die mittlere Spur nutzen? Kärger sagt dazu: „Wie lange die rechte Fahrbahn frei ist, ist nicht entscheidend. Es kommt mehr auf die Zeit an, die man den rechten Fahrstreifen nutzen kann, bevor wieder ein Spurwechsel nötig wird."

Weil häufige Spurwechsel verhindert werden sollen, darf der Fahrer weiter auf der mittleren Spur bleiben. Wer diese aber zu Unrecht blockiert und andere Autofahrer behindert, kann 80 Euro Strafe und einem Punkt in Flensburg kassieren.

(tc)

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