Posten, downloaden, sharen: Das Internet bestimmt einen Großteil des Lebens. Wer sich viel und selbstverständlich im Netz bewegt, vergisst schnell die Risiken, die dieses birgt. Oft werden die rechtlichen Fallstricke auch einfach unterschätzt, weil viele User virtuelle Vergehen verharmlosen. Der Kieler Jurist Sascha Steidel, Partneranwalt von Roland Rechtsschutz, kennt die Rechtslage im Netz und klärt über die gängigsten Online-Rechtsirrtümer auf.
Irrtum 1: Gegen Cybermobbing kann man sich eh nicht wehren
Es trifft meist Jugendliche: Im Rahmen der JIM-Studie (2013) gaben 32 Prozent der 12- bis 19-jährigen Jugendlichen an, dass es jemanden in ihrem Bekanntenkreis gebe, der schon einmal im Internet „fertiggemacht“ wurde. Oft fühlen sich die Opfer machtlos – doch das ist ein Trugschluss.
Um bereits in einem frühen Stadium eine Eskalation zu verhindern, empfiehlt Rechtsanwalt Steidel den Betroffenen, schon beim anfänglichen Verdacht eines Cybermobbings das Gespräch mit dem vermeintlichen „Täter“ zu suchen und eine Vertrauensperson mit einzubinden. „Zu Beweiszwecken sollten Screenshots gefertigt und gesichert werden. Auch sollte der Seitenbetreiber im Falle eines Mobbingangriffs informiert werden. Häufig gibt es hierzu extra Meldebuttons“, erklärt Steidel. Kommt es zu weiteren Mobbinghandlungen, so rät der Anwalt, den eigenen Account auf dieser Plattform lieber zu löschen. „Es geht in diesem Stadium darum, dem Täter des Cybermobbings möglichst keine Angriffsfläche zu bieten“, weiß der Rechtsexperte. Hilft auch dies nicht weiter, so sollte man Anzeige erstatten und mit Hilfe eines Anwaltes gegen strafbare Handlungen vorgehen.
Weitere Tipps finden Betroffene auch unter www.klicksafe.de.
(Roland/cm)