Der Fall, wie ihn der D.A.S. Leistungsservice mitteilt: Ein Autofahrer hatte für seinen Pkw neue Reifen gekauft. Auf deren Lauffläche befand sich blaue Markierungsfarbe, die Hersteller oft im Produktionsprozess auftragen. Nach einigen Tagen zierte diese den Fußboden seiner Garage, die mit teurem Granitboden ausgelegt war. Der Mann zürnte und verklagte den Reifenhersteller auf Schadenersatz, da dieser nicht auf das Abfärbrisiko hingewiesen habe.
Das Amtsgericht Hannover wies die Klage ab. Der Reifenhersteller habe den Autofahrer nicht warnen müssen, dass seine Neureifen auf Granitboden möglicherweise versauen würden. Denn ein solcher Boden sei in Garagen ungewöhnlich und obendrein äußerst empfindlich.
Seien die Reifen nach dem aktuellen Stand der Technik hergestellt, bestehe kein Anspruch auf Schadenersatz. Das war nach Ansicht der Richter der Fall: Das Abfärben sei nicht auf die Markierungsfarbe, sondern auf eine chemische Reaktion des in allen Reifen enthaltenen, notwendigen Alterungsschutzmittels mit dem Garagenboden zurückzuführen gewesen.
Amtsgericht Hannover
Aktenzeichen 520 C 1372/15
(tc)