Wer einem mit Blaulicht herannahenden Rettungsfahrzeug Platz schafft, muss seine Position so lange beibehalten, bis der Rettungswagen vorbeigefahren ist. Der Fahrer des Krankentransportwagens kann sich seine Fahrbahn aussuchen. Das entschied das Oberlandesgericht Hamm in einem Urteil, auf den die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins hinweisen. In dem Fall war ein Autofahrer zur Seite gefahren, hatte dann aber bemerkt, dass der Rettungswagen eventuell mit einem vor ihm wartenden anderen Fahrzeug kollidieren könnte. Daraufhin parkte er um, wobei ihn der Rettungswagen streifte, der inzwischen die andere Fahrbahn genommen hatte. (dif, 21.10.09) Oberlandesgericht Hamm Aktenzeichen: I-9 U 187/08
Rettungsfahrzeuge: Bei Blaulicht stehen bleiben

Wer einem Blaulicht führenden Fahrzeug Platz gemacht hat, sollte sich nicht von der Stelle rühren, bis das Auto vorbeigefahren ist.