Selbst wenn "gar nichts passiert" ist, können riskante Fahrmanöver teure Folgen haben. Im verhandelten Fall ging es um eine drastische Gedbuße von 1.750 Euro, die der betroffene Pkw-Fahrer nicht zahlen wollte, weil es nicht zu einem Unfall gekommen war. Er hatte in einer Kurve überholt, ohne dass er den entgegenkommenden Verkehr hätte überblicken können. Ihm kam ein mit 30 Kindern besetzter Schulbus entgegen. Eine Vollbremsung hätte nichts mehr genutzt, der Pkw-Fahrer konnte gerade noch auf einen Feldweg ausweichen und so eine Kollision verhindern. Durch sein Verhalten habe er gezeigt, dass er den Straßenverkehr nachhaltig gefährde und zum Schutz aller Verkehrsteilnehmer sei ihm eine Strafe aufzuerlegen, die für die begangene fahrlässige Gefährdung auch in dieser Höhe angemessen sei, entschieden die Richter. (tra, 03.05.05) Oberlandesgericht Braunschweig Aktenzeichen 1 Ss 1/05
Riskante Fahrmanöver haben Folgen
Riskantes Verhalten im Straßenverkehr kann auch dann mit drastischen Strafen geahndt werden, wenn es nicht zu einem Unfall gekommen ist.