-- Anzeige --

Rotlicht umfahren erlaubt

16.08.2013 10:58 Uhr
Nicht immer ist das Umfahren einer roten Ampel ordnungswidrig

Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Umfahren einer roten Ampel zulässig sein.

-- Anzeige --

Wer an einer Kreuzung kurz vor einer roten Ampel auf einen nicht durch die Lichtzeichenanlage geschützten Bereich, etwa ein Tankstellengelände, abbiegt und diesen durchquert, um hinter der Ampel wieder auf die Straße einzufahren, begeht keinen Rotlichtverstoß. Dieses Verhalten stellt nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm kein widerrechtliches Umfahren der Ampel dar.

Zu den von einer Lichtzeichenanlage geschützten Bereichen zählen regelmäßig parallel zur Fahrbahn verlaufende Rand- oder Parkstreifen, Busspuren sowie Rad- und Fußwege. Wer eine rote Ampel auf diesem Wege umfährt, begeht einen klaren Verkehrsverstoß.

Anders sieht es hingegen bei einem Tankstellengelände aus. Denn hier nutze der Autofahrer nach Ansicht des Gerichts lediglich eine Lücke, die es ihm ermögliche, sich außerhalb der Reichweite des Haltegebots fortzubewegen. Das auch ansonsten zulässige und nicht bußgeldbewehrte Auffahren oder Verlassen eines Privatgrundstücks werde nicht dadurch zur Ordnungswidrigkeit, dass es dem Vermeiden des Anhaltens an einer roten Ampel gedient hatte.

(tf)

Oberlandesgericht Hamm

Aktenzeichen 1 RBs 98/13

-- Anzeige --
-- Anzeige --

MEISTGELESEN


-- Anzeige --
KOMMENTARE

SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --
WEITERLESEN



NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


www.fahrschule-online.de ist das Online-Portal der monatlich erscheinenden Zeitschrift FAHRSCHULE aus dem Verlag Heinrich Vogel. Diese ist das offizielle, überregionale Organ der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände ist. Im Mittelpunkt der redaktionellen Leistungen stehen die Fragen der Verkehrssicherheit. Technische, wirtschaftliche und verkehrsrechtliche Probleme werden ausgiebig erörtert.

www.fahrschule-online.de bietet ein umfangreiches Internet- Angebot für Fahrschulinhaber und Fahrlehrer mit täglich aktuelle Nachrichten und Produktinformationen sowie Kurzurteile für Fahrschulinhaber und angestellte Fahrlehrer.