Liegt der Kraftstoffverbrauch eines Neuwagens bei mehr als zehn Prozent über den Angaben im Verkaufsprospekt, so kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten und erhält den Kaufpreis zurückerstattet.
Im vorliegenden Fall konnte der Händler den Verbrauch auch nach einer Reparatur nicht senken. Schließlich argumentierte er, der Mehrverbrauch läge an der Zusatzausstattung.
Das Gericht gab dem Käufer Recht. Der Verbrauch hänge zwar auch von individuellen Faktoren, insbesondere der Fahrweise, ab. Da aber auch ein Sachverständiger unter Einhaltung der Testbedingungen der EU-Richtlinie, auf die im Prospekt hingewiesen wurde, das Ergebnis nicht erzielen konnte, durfte der Käufer den Wagen zurück geben.
(tra)
Oberlandesgericht Hamm
Aktenzeichen I-28 U 94/12