-- Anzeige --

Schaden durch Schneepflug

27.01.2014 16:00 Uhr
Schaden durch Schneepflug
Die Geschwindigkeit des Schneepflugs hat Auswirkungen auf Ausdehnungsbereich und Abwurfweite der Schneemassen
© Foto: Christian Schwier_Fotolia

Beschädigt ein Schneepflug ein Fahrzeug auf der Gegenfahrbahn durch hochgewirbelte Schnee- und Eisbrocken, so haftet unter Umständen der Räumdienst.

-- Anzeige --

Ist eine Räumung der Richtungsfahrbahn einer Autobahn durch einen Schneepflug möglich, auch ohne dass Schnee- und Eisbrocken auf die Gegenfahrbahn fliegen, so haftet der Räumdienst, wenn hierdurch entgegenkommende Fahrzeuge beschädigt werden. Denn dann handelt es sich nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz nicht um ein unabwendbares Ereignis im Sinne des Straßenverkehrsgesetzes. Hierauf verweist die Deutsche Anwaltshotline.

Im vorliegenden Fall wollte der betroffene Fahrzeugführer auf der Autobahn einen Lkw überholen, als ihm auf der Gegenfahrbahn ein Schneepflug entgegen kam. Da er nicht nach rechts ausweichen konnte, wurde sein Fahrzeug durch hochgewirbelte Schnee- und Eisbrocken stark beschädigt. Der Räumdienst verweigerte jedoch die Zahlung der Reparaturkosten mit der Begründung, bei der Räumung mit einem Schneepflug ließe sich nicht vermeiden, dass Schnee- und Eisbrocken auf die Gegenfahrbahn geschleudert werden. Zudem habe das Räumpersonal die vorgeschriebene Geschwindigkeit eingehalten.

Dieser Argumentation ist das Gericht nicht gefolgt. Laut Sachverständigengutachten könne die Geschwindigkeit eines Schneepflugs sowohl den Ausdehnungsbereich als auch die Abwurfweite der Schneemassen beeinflussen. Der Fahrer des Räumfahrzeugs hätte die Geschwindigkeit somit gegebenenfalls erheblich unter den zulässigen Grenzwert reduzieren müssen. Dann wäre eine Räumung der Autobahn in einer Richtung auch ohne Gefährdung der Gegenfahrbahn möglich gewesen und der Schaden wäre nicht entstanden.

(tf)

Oberlandesgericht Koblenz

Aktenzeichen 12 U 95/12

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


www.fahrschule-online.de ist das Online-Portal der monatlich erscheinenden Zeitschrift FAHRSCHULE aus dem Verlag Heinrich Vogel. Diese ist das offizielle, überregionale Organ der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände ist. Im Mittelpunkt der redaktionellen Leistungen stehen die Fragen der Verkehrssicherheit. Technische, wirtschaftliche und verkehrsrechtliche Probleme werden ausgiebig erörtert.

www.fahrschule-online.de bietet ein umfangreiches Internet- Angebot für Fahrschulinhaber und Fahrlehrer mit täglich aktuelle Nachrichten und Produktinformationen sowie Kurzurteile für Fahrschulinhaber und angestellte Fahrlehrer.