Eine Arzthelferin erlitt bei einem Unfall mit einem Lkw zahlreiche Verletzungen, unter anderem ein schweres Schleudertrauma, einen Bruch des Nasenbeins, ein Schädel-Hirn-Trauma, Schürf- und Schnittwunden und zahlreiche Prellungen. Die Schuld des Lkw-Fahrers stand ebenso fest wie die volle Haftung seiner Versicherung. Vor Gericht ging es um die Frage des Schmerzensgeldes und ob die Klägerin psychisch unter den Folgen des Unfalls litt. Die Klägerin verlangte 30.000 Euro, die Versicherung hatte jedoch als Schmerzensgeld lediglich 2.750 Euro gezahlt. Die Richter hielten den Anspruch der Klägerin für angemessen. Ein Sachverständiger habe neben den zahlreichen Verletzungen eine posttraumatische Belastungsstörung festgestellt. Die Auswirkungen solcher psychischen Unfallfolgen seien ganz erheblich. So habe die Klägerin infolge ihrer Ängste ihren Beruf aufgeben müssen. Darüber hinaus erzeuge bei ihr alles, was mit Straßenverkehr zu tun habe, Angstzustände. Dies zeige sich daran, dass sie nicht allein ihre Wohnung verlassen könne. Die Versicherung hatte ein selbst für die körperlichen Verletzungen schon zu niedriges Schmerzensgeld gezahlt, so das Gericht. Außerdem sei aus dem von ihr vorgerichtlich eingeholten Gutachten bereits hervorgegangen, dass eine posttraumatische Belastungsstörung vorliege. Trotzdem habe es die Versicherung nicht nur auf ein Verfahren ankommen lassen, sondern außerdem die Klägerin verdächtigt, die Symptome nur vorzutäuschen, um eine höhere Entschädigung zu erhalten. Das berichtet die Deutsche Anwaltsauskunft. (bub, 25.7.10) Oberlandesgericht Schleswig-Holstein Aktenzeichen: 7 U 76/07
Schmerzensgeld auch für psychische Belastungen
Wer nach einem Unfall unter schweren psychischen Belastungen leidet, hat Anspruch auf ein entsprechendes Schmerzensgeld.