Ein Fahrlehrer, der seine Schülerinnen mehrfach sexuell belästigt hat, muss seinen Fahrschulbetrieb einstellen und darf keinen Unterricht mehr erteilen. Das Gericht lehnte damit einen Eilantrag des Fahrlehrers ab und begründete dies wie folgt: Der Fahrlehrer habe seine Stellung als Ausbilder und das ihm von den jungen Frauen entgegengebrachte Vertrauen dazu missbraucht, diese verbal und körperlich sexuell zu belästigen. Damit habe er sich als charakterlich ungeeignet erwiesen, den Fahrlehrerberuf auszuüben und eine Fahrschule zu führen. Das festgestellte Fehlverhalten rechtfertige auch ein sofortiges Einschreiten der Behörde, denn nur so könnten weitere Übergriffe verhindert werden. (jlp, 11.04.08) Verwaltungsgericht Neustadt Aktenzeichen 4 L 1584/07.NW
Sexuelle Übergriffe: Fahrschule muss schließen
Sexuelle Belästigung rechtfertigt die sofortige Schließung der Fahrschule durch die Behörde.