Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, kaufte ein Kunde auf eBay ein Set Alufelgen, das als „passend“ für sein Automodell beschrieben wurde. Später stellte er fest, dass die Felgen zwar problemlos angebracht werden können, das Fahrzeug jedoch erst nach einer weiteren zulassungsrechtlichen Prüfung gefahren werden kann. Er wollte den Kaufpreis zurückerstattet bekommen und die Felgen wieder loswerden. Der Verkäufer lehnte das ab und argumentierte, dass das Verwendungsrisiko beim Käufer liege.
Das Gericht war auf der Seite des Käufers: Dem Begriff „passend“ komme nicht nur eine rein technische Bedeutung zu, sondern bedeute auch, dass die Felgen für den entsprechenden Fahrzeugtyp geeignet seien - und dass diese ohne vorherige Prüfung genutzt werden könnten. „Der Verkäufer kann sich nicht darauf berufen, dass die Beschaffenheitsvereinbarung nur den technischen Aspekt umfasst“, erklärt Rechtsanwältin Martina Scholz von der Anwaltshotline.
Aktenzeichen 242 C 5795/17
(tc)