Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München haftet derjenige Autofahrer alleine, der ohne zu blinken von der Standspur der Autobahn auf die rechte Fahrspur wechselt und es hierdurch zu einem Unfall kommt. Hierauf verweist die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltsvereins (DAV).
Im vorliegenden Fall war der Betroffene ohne zu blinken von der Standspur der Autobahn auf die rechte Fahrspur gewechselt. Die linke Fahrspur war aufgrund einer Baustelle auf zwei Meter verengt, wodurch es zur Kollision mit einem anderen Fahrzeug kam. Von einem Autofahrer, der von einer Standspur komme, könne nach Ansicht des Gerichts jedoch ein Höchstmaß an Sorgfalt gefordert werden, sodass die Betriebsgefahr des Fahrzeugs im fließenden Verkehr zurücktrete.
(tf)
Oberlandesgericht München
Aktenzeichen 10 U 834/12