Wer die Erteilung oder Neuerteilung einer Fahrerlaubnis erzielen möchte, sollte in strafrechtlicher Hinsicht möglichst eine weiße Weste haben.
Selbst wenn es noch keine Verurteilung gibt, kann ein laufendes Ermittlungsverfahren die Behörde schon daran zweifeln lassen, ob der Bewerber geeignet zum Führen eines Kraftfahrzeuges ist. Da reicht es, dass der Behörde ein Verfahren bekannt wird, an dessen Ende womöglich die Entziehung der Fahrerlaubnis beziehungsweise eine Sperre stehen könnte, um die Erteilung der Fahrerlaubnis zu verweigern.
(tra)
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 16 B 1426/13