Ein Arbeitgeber verletzt das Persönlichkeitsrecht seines Mitarbeiters, wenn er über Jahre hinweg den Arbeitsplatz dieser Mitarbeiterin permanent mit einer Videokamera überwacht. Dabei zählt das Argument des Arbeitgebers, dass die Anlage nicht dauerhaft in Funktion gewesen sei und dass die Kamera der Sicherheit der Mitarbeiter gedient habe, nicht. Im vorliegenden Fall wurde der Arbeitgeber zu einer Entschädigung an seine Mitarbeiterin in Höhe von 7.000 Euro verurteilt. Sie sei in ihrer Würde und Ehre verletzt worden, urteilte das Gericht. (jlp) Hessisches Landesarbeitsgericht Aktenzeichen 7 Sa 1586/09
Teuer: Videoüberwachung von Mitarbeitern
Wer bei der Videoüberwachung seiner Mitarbeiter erwischt wird, muss tief in die Tasche greifen.