Wer neben seinem Auto steht und die bislang nur einen Spalt geöffnete Autotür ganz öffnet, haftet, wenn es dadurch zu einem Unfall kommt. Im verhandelten Fall, auf den der ADAC hinweist, stand eine Frau neben der bereits leicht geöffneten Tür ihres geparkten Fahrzeugs. Als sie die Autotür komplett öffnete, kam es zu einem Zusammenstoß mit einem vorbeifahrenden Pkw. Für den entstandenen Schaden musste die Frau allein haften. Hätte sie im Auto gesessen, hätte der Fahrer des vorbeifahrenden Pkw eine Mitschuld bekommen. Denn durch das vorsichtige Öffnen der Tür einer im Fahrzeug sitzenden Person wird der herannahende Fahrer bereits gewarnt und muss mit einem vollständigen Aufreißen der Tür rechnen. In diesem Fall aber nicht, weil jemand, der neben seinem Fahrzeug steht, einen besseren Blick nach hinten auf den Verkehr hat als jemand der im Auto sitzt. Deshalb wird von ihm mehr Aufmerksamkeit verlangt. (bub, 4.5.09) Oberlandesgericht Hamm Aktenzeichen 9 U 152/08
Tür aufreißen kann ein teurer Spaß werden
Eine leicht geöffnete Autotür gilt nur dann als Warnsignal, wenn der "´Tür-Öffner" noch im Auto sitzt.