Bei einem Verkehrsunfall im Ausland (hier: Niederlande), an dem Fahrzeugführer beteiligt sind, die jeweils in Deutschland wohnen, stellt sich die Frage, nach welchem Recht sie haften. Anwendbar ist das deutsche Haftungsrecht was die Schadensregulierung betrifft.
Wer jedoch gegen welche Verkehrsregeln bei dem Unfall verstoßen hat, richtet sich nach den niederländischen Vorschriften. Das deutsche Recht regelt allein die Folgen dieser Verstöße.
(tra)
Landgericht Kleve
Aktenzeichen 5 S 128/11