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Urlaubsanspruch: 15 Monate Verjährungsfrist

12.02.2014 13:15 Uhr
Urlaubsanspruch: 15 Monate Verjährungsfrist
Urlaubsansprüche verjähren bei langer gesundheitlicher Abwesenheit erst 15 Monate nach neuem Jahresbeginn
© Foto: bluedesign_Fotolia

Kann der Geschädigte nach einem Unfall für längere Zeit nicht arbeiten, so verjährt sein Urlaubsanspruch erst nach 15 Monaten.

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Nach einem Verkehrsunfall muss der Verursacher dem Geschädigten auch den entgangenen Arbeitsverdienst sowie das anteilige Urlaubsentgelt für die Zeit des unfallbedingten Ausfalls ersetzen.

Bei einer längeren Abwesenheit des Arbeitnehmers aus gesundheitlichen Gründen verjähren die Urlaubsansprüche des Betroffenen nicht bereits Ende März des folgenden Jahres, sondern erst 15 Monate nach neuem Jahresbeginn. Das berichtet die Deutsche Anwaltshotline mit dem Hinweis auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs.

(tf)

Bundesgerichtshof

Aktenzeichen VI ZR 389/12

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