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Versicherung: Leistungen einzeln prüfen

14.11.2013 15:23 Uhr
Versicherung: Leistungen einzeln prüfen
Wenn die Haftpflicht- nicht zahlt, muss das nicht zwingend auch für die Kaskoversicherung gelten
© Foto: DOC RABE Media/Fotolia

Obwohl die meisten Fahrzeughalter nur einen Vertrag für Haftpflicht- und Kaskoversicherung haben, müssen die Voraussetzungen für Leistungen jeweils einzeln geprüft werden.

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Kraftfahrzeug-Haftpflicht-, Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung sind in der Regel zwar in einem Versicherungsvertrag zusammengefasst, rechtlich bleiben sie aber selbständig. Das bedeutet in der Praxis, dass die Versicherung Leistungen in der Vollkaskoversicherung zum Beispiel nicht deshalb ablehnen kann, weil sie in der Haftpflichtversicherung schon nicht zahlen muss. Stattdessen müssen die jeweiligen Voraussetzungen bei beiden Versicherungen einzeln geprüft werden, auch wenn der Sachverhalt der gleiche ist.

In dem entschiedenen Fall gehörte ein Auto jeweils zur Hälfte einem Ehepaar. Der Ehemann baute im alkoholbedingt fahruntüchtigen Zustand einen Unfall. Um ihren Ehemann zu schützen, gab die Frau an, selbst gefahren zu sein. Diese Aussage wurde jedoch widerlegt. Die Folge: Die Haftpflichtversicherung musste nicht zahlen, weil die Frau ihre Aufklärungsobliegenheiten verletzt hatte.

Die Kaskoversicherung musste allerdings zahlen. Denn der genaue Unfallhergang und das Ausmaß des Schadens war zu dem Zeitpunkt, in dem der Schaden bei der Kaskoversicherung gemeldet wurde, vollständig aufgeklärt. Den Fragebogen zu diesem Schaden hatte die Ehefrau auch ordnungsgemäß ausgefüllt. Insoweit war sie hier ihrer Aufklärungsobliegenheit nachgekommen. Die Versicherung musste den Schaden an dem Fahrzeug zur Hälfte zahlen. Die Ehefrau als hälftige Miteigentümerin konnte insoweit auch nur die Hälfte des Sachschadens ersetzt verlangen. Die andere Hälfte wurde dem Ehemann zugerechnet, aufgrund dessen alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit musste die Versicherung jedoch nicht zahlen.

Oberlandesgericht Karlsruhe

Aktenzeichen 12 U 117/12

(tra)

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