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Versicherung schließt Schadensübernahme bei Fahrt auf Rennstrecke aus

19.06.2014 09:06 Uhr
Versicherung schließt Schadensübernahme bei Fahrt auf Rennstrecke aus
Vorsicht bei privaten Fahrten auf der Rennstrecke: Versicherungen gewähren oft keinen Versicherungsschutz
© Foto: PRILL Mediendesign/Fotolia

Kfz-Versicherungen, die per Vertragsklausel den Versicherungsschutz für Schäden ausschließen, die auf einer Rennstrecke entstehen, benachteiligen Versicherungsnehmer nicht. Das teilt die Deutsche Anwaltshotline mit.

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Eine Porschefahrerin verursachte mit ihrem 911 GT3 auf der Nordschleife des Nürburgrings einen Unfall. Daraufhin wollte die Unfallverursacherin den Schaden bei ihrer Versicherung geltend machen. Schließlich habe sie eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen. Allerdings kam dann die böse Überraschung, als ihre Versicherung sie auf die Klauseln im Vertrag aufmerksam machte. Demnach müsse die Schadensübernahme abgelehnt werden, weil der Unfall unter anderem wegen "der Beteiligung an Fahrtveranstaltungen" entstand, "bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt".

Dagegen klagte die Frau vor Gericht, um nicht auf dem Schaden in Höhe von 20.976,60 Euro sitzen zu bleiben. Sie war der Meinung, dass es sich bei der Fahrt auf der Strecke um kein Rennen gehandelt hat. Das ausschließliche Ziel der Spritztour sei die Verbesserung der Fahrsicherheit für den Straßenverkehr gewesen. Außerdem befand sie die Klausel als zu ungenau und überraschend.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe wies die Klage ab. Der Versicherungsnehmerin müsse bewusst sein, dass es üblich sei, wenn eine konkrete Eingrenzung der versicherten Risiken erfolgt. Da der formulierte Risikoausschluss weder überraschend noch unverständlich sei, liege auch keine unangemessene Benachteiligung der Versicherungsnehmerin vor.

Oberlandesgericht Karlsruhe
Aktenzeichen 16 B 149/13

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